Richtlinien DigitalPakt Schule

Verwaltungsrichtlinien DigitalPakt Schule

Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes „Digitalpakt Schule“ vom 17.05.2019 können im Land Sachsen-Anhalt 137.582.000 Euro an Fördermitteln in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und weiterbildung investiert werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Bundeshaushalt). KH

Über diesen Beitrag

QuelleLisa: Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Veröffentlichungsdatum24.01.2021
Autor*inLandesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
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