Richtlinien DigitalPakt Schule
Verwaltungsrichtlinien DigitalPakt Schule
Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes „Digitalpakt Schule“ vom 17.05.2019 können im Land Sachsen-Anhalt 137.582.000 Euro an Fördermitteln in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und weiterbildung investiert werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Bundeshaushalt). KH
Über diesen Beitrag
Quelle | Lisa: Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt |
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Veröffentlichungsdatum | 24.01.2021 |
Autor*in | Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt |
Beitrag in leicher Sprache vorhanden | Nein |
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